Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen, die My Queen Bee für einen Kunden erbringt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertrag


1. Allgemeines zum Vertragsschluss

a) Der Vertrag zwischen My Queen Bee und einem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde den Auftrag via WhatsApp oder Geschäfts-Email (hallo@my-queen-bee.de) erteilt und My Queen Bee diesen Auftrag gegenüber dem Kunden durch ausdrückliche Erklärung angenommen hat.
b) Nachfolgend zum Kundenauftrag wird ein Termin zur Erstbesprechung/ Beratung vor Ort vereinbart. My Queen Bee bespricht dabei mit dem Kunden insbesondere die Details der wechselseitigen Leistungserbringung, erfragt kunden- und behandlungsspezifische Besonderheiten, sowie individuelle Wünsche und klärt über eventuelle Risiken und Nebenwirkungen, sowie über die Mitwirkungspflichten des Kunden zur Nachsorge der Behandlung auf.
c) Wird ein gesonderter Individualvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen, so gilt dieser neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) Änderungen oder Ergänzungen aller Art, die die Parteien nach Vertragsschluss neu vereinbaren, bedürfen jeweils der Schriftform.

2. Tattookunst und Individualleistungen von My Queen Bee

My Queen Bee erbringt für den Kunden individuelle, wunschgemäße Individualleistungen mit speziellem, technischem und künstlerischem Know-How. Tattoo-Motive werden individuell und von Hand gezeichnet.
Vorlagen können vom Kunden mitgebracht werden, jedoch werden diese stets von My Queen Bee künstlerisch individuell bearbeitet, personalisiert und nach Kundenwunsch abgeändert. Farbe, Form, Stil und Größe wird individuell an den Körper des Kunden angepasst.
Entsprechend sind die Preise hierfür unter Punkt III. ausgestaltet.

3. Individuelle Vertragsablehnung sowie generelle Ausschlussgründe, darunter absolute Kontraindikationen

a) My Queen Bee behält sich vor, auch noch nach dem Erstgespräch einen Kunden abzulehnen, sofern sich in dem Termin zeigen sollte, dass eine Erbringung der Dienstleistung zu dessen Schutz oder dem Schutz der Spezialistin von My Queen Bee nicht möglich ist. Darunter fällt z.B. der Schutz der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit einer oder beider Parteien, sowie absolute Kontraindikationen unter Punkt c).
b) Davon erfasst wird auch der Fall, dass der Kunde im Bereich Tattoo/Körperkunst ein Tattoomotiv wünscht, das politisch motiviert ist, staatsfremde Aussagen machen soll oder aus Sicht von My Queen Bee ethisch fragwürdige Inhalte darstellen soll.

c) In folgenden, nicht abschliessenden Fällen führt My Queen Bee keine Tätowierungen oder permanent Make-up Behandlungen durch (absolute Kontraindikation):
-Minderjährige. Der Kunde/ die Kundin ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.
-Der Kunde/ die Kundin steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
-Der Kunde/ die Kundin hat eigenständig und ohne Absprache Betäubungsmittel auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen.
-Der Kunde/ die Kundin hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung negativ beeinflussen. -Der Kunde/die Kundin leidet unter Herz – und Gefäßerkrankungen.
-Der Kunde/die Kundin leidet unter akuten entzündlichen Erkrankungen
-Der Kunde/die Kundin hat Augenkrankheiten, Besenreiser, oder Milien, welche die Behandlung negativ beeinflussen.
-Der Kunde/ die Kundin leidet zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins unter ansteckenden Infektions- oder Viruskrankheiten.
-Der Kunde/ die Kundin leidet unter Wundheilungsstörungen, reduzierter Immunität, Blutgerinnungsstörungen, keloider Narbenbildung, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Schuppenflechte, (Neurodermitis), HIV, oder Hepatitis.
-Der Kunde/die Kundin verfügt über eine Unverträglichkeit von Lidocain
-Die Kundin ist zum Zeitpunkt des Termins schwanger.
d) My Queen Bee wird den Kunden über absolute Kontraindikationen in Kenntnis setzen und die Behandlung ablehnen, sollte eine solche vorliegen. My Queen Bee ist aber nicht verpflichtet, dem Kunden die Hinderungsgründe unter a) oder b) im Einzelnen ausdrücklich zu benennen.

4. Hygiene, Mitwirkungspflicht des Kunden, insbesondere in der Nachsorge

a) My Queen Bee hält alle professionell angezeigten Techniken und Massnahmen sowie hierfür gültige hygienische Standards vor, die für die jeweilige Behandlung am Kunden typisch und erforderlich, sowie vom Gesetz gefordert sind und klärt den Kunden im Vorfeld über alle Besonderheiten der Behandlung, insbesondere über Risiken und Nebenwirkungen, Nachsorge, Hygiene und Pflege auf, s. o. unter Punkt 1.
b) Entsprechend ist der Kunde verpflichtet, die Unterweisungen von My Queen Bee hinsichtlich Hygiene und Pflege und Nachsorge der behandelten Stelle auch nach Abschluss der Dienstleistung und bis zur vollständigen Ausheilung einzuhalten. Beachte hierzu auch weiter unten Punkt IV. 2.


III. Preise, Fälligkeit, Fristen


1. Grundsätzliches

a) Tattoo-Motive werden i.d.R. von My Queen Bee individuell und von Hand gezeichnet. Sie werden daher aufwandsgerecht zusätzlich zum Tattoo Preis berechnet.

b) Der Preis für ein Tattoo richtet sich hierbei nach Stil, Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage, sowie technischem Aufwand der Umsetzung und kann daher nicht pauschal vorab genannt werden. Daher wird mit dem Kunden Erstberatungstermin ein Preisrahmen individuell vereinbart. Hierbei legt My Queen Bee ein Preis-Minimum , sowie ein Preis-Maximum fest. Der Stundensatz für Tätowierungen bei My Queen Bee beträgt aktuell 90,00€ pro Stunde. ( Stand Januar 2022)

c) Der vereinbarte Endpreis für ein Tattoo versteht sich inklusive einmaligem Nachstechen, sofern dieses 4 Wochen nach dem Tattoo Termin und innerhalb von 60 Tagen vom Kunden wahrgenommen wird. Fristbeginn ist der Tag, an dem die Hauptdienstleistung im Studio von My Queen Bee erbracht wurde. Fristende ist der Ablauf des 60. Tages nach dem Kalender. Fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt das Fristende auf den folgenden Werktag. Zur Fristeinhaltung muss der Kunde zu dem mit My Queen Bee vereinbarten Vor-Ort-Termin zum Nachstechen tatsächlich erscheinen, so dass die Inklusivleistung von Seiten My Queen Bee auch erbracht werden kann. Nach Ablauf der Frist ist das Nachstechen sowie weitere Nachstechtermine kostenpflichtig.

2. Anzahlung, Terminabsage
a)Wird bei Terminvergabe eine Anzahlung in Höhe von 50 EUR vereinbart, wird diese nach dem Termin selbstverständlich mit dem Endpreis verrechnet. Anzahlungen für vereinbarte Termine werden ausschließlich als Gutscheine erstattet.
b) Termine sind im Falle einer Verhinderung des Kunden spätestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich, mit E-Mail/Social-Media-App oder telefonisch abzusagen.
My Queen Bee muss die Absage erhalten und bestätigen. Andernfalls wird dem Kunden eine Rechnung in Höhe von 50 % des vorgesehenen Preises gestellt und die Anzahlung (sofern getätigt)einbehalten, da der Termin dann nicht mehr neu belegt werden kann. Ausnahmen gelten für ernste Krankheits- sowie Todesfälle auf Seiten des Kunden, aufgrund derer der Kunde nachweislich ausserstande war, rechtzeitig die Absage vorzunehmen.

3. Fälligkeit
a) Der vereinbarte Preis für die von Queen Bee erbrachte Dienstleistung wird sofort in voller Höhe fällig, d.h. unmittelbar nach Beenden der Dienstleistung. Er ist demgemäss sofort zu entrichten. My Queen Bee akzeptiert Barzahlung.
b) Es wird grundsätzlich keine Ratenzahlung vereinbart. Ausnahmen gelten für große Tattoo-Projekte, die typischerweise über mehrere Sitzungen erarbeitet werden. In diesem Fall nehmen My Queen Bee und der Kunde dies in den Individualvertrag auf.

V. Haftung

1. Einfache Fahrlässigkeit
My Queen Bee haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
2. Garantie, sonstige Haftung, Mitwirkung des Kunden
My Queen Bee kann für die angebotene Dienstleistung typischerweise keine Garantie für ein vom Kunden erwartetes „perfektes“ Ergebnis geben und demgemäß lediglich die kunst- bzw. fachgerechte Durchführung der Dienstleistung selbst zusagen, inklusive der ordnungsgemässen Beratung und Einhaltung der Hinweispflichten gemäß der geltenden Gesetzeslage.
Gründe (bitte sorgfältig lesen):
Tätowieren und Pigmentieren ist Kunsthandwerk. Dienstleister sind auch Menschen und keine Maschinen.
Darüber hinaus ist das Medium Haut bei jedem Kunden je Alter, Gesundheit, genetischer Disposition und Lebenssituation sehr unterschiedlich. So unterscheidet sich typischerweise junge, gesunde und glatte Haut sehr von wettergegerbter, reifer Haut. Es gibt große oder kleine Poren, Narben, empfindliche Haut usw. Jeder Hautzustand beeinflusst massgeblich das Ergebnis der Dienstleistung durch My Queen Bee.
Jeder Mensch reagiert zudem sehr unterschiedlich auf die Verletzung im Rahmen der Tattookunst/des Permanent Make-ups, sodass die Zeit des Abheilens individuell variiert und auch die Farben unterschiedlich stark von der Haut aufgenommen und im Gesamtbild wiedergegeben werden.
Aus diesem Grund kann typischerweise von keinem Tattoo-Künstler / Permanent Make-up Artist ein perfektes Ergebnis garantiert werden. Auch nicht von My Queen Bee.


Das Weiteren ist zu beachten, dass vor allem bei Permanent-Make-up die Farbe nach einem Monat zwischen 50 -70 % heller sein wird, als direkt nach der Behandlung. In Einzelfällen ist eine unvorhersehbare Veränderung der Farbe bis hin zum vollständigen Fehlen dieser möglich. Dies wäre dann der individuellen Veranlagung des Körpers beziehungsweise der Haut geschuldet. Die permanent Make-up Meisterin trägt hierfür keine Verantwortung.
Hinzu kommt, dass das Ergebnis der Dienstleistung neben der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung durch My Queen Bee an sich, auch von dem Verhalten des Kunden, insbesondere in der Nachsorge stark abhängt.
So hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die von My Queen Bee empfohlenen Pflege- und Hygienehinweise bis zur vollständigen Abheilung strikt eingehalten werden.

Queen Bee übernimmt aus diesen Gründen keine Haftung für Folgeprobleme die aus der von vornherein gegebenen Individualität der Haut des Kunden resultieren, insbesondere jedoch aus Nachsorgefehlern von Seiten des Kunden wie z.B. falsche oder vernachlässigte Pflege, falsche Salbe, nicht genannte Risiken, oder Allergien, vernachlässigte Hinweise, kein Sonnenschutz, oder andere Faktoren.


VI. Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Waldenbuch, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Ansprüche eines Kunden gegen My Queen Bee kann dieser nur nach Absprache und Zustimmung durch My Queen Bee an Dritte abtreten, wenn deutlich geworden ist, dass der Kunde ein gegenüber My Queen Bee überwiegendes Interesse an der Abtretung hat.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, § 306 BGB.